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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN VAN DER PLAS GROUP – NOVEMBER 2020

ALLGEMEIN
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, in denen die VDP Group als Käufer von Waren oder Dienstleistungen auftritt. Sie umfassen alle Angebote, Offerten, Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen und Verhandlungen.
Andere Bedingungen gelten nur, wenn die VDP Group schriftlich zustimmt.
Wenn nach Erhalt dieser Bedingungen keine Reaktion erfolgt, gilt dies als Zustimmung. Ein Lieferant, der einmal unter diesen Bedingungen geliefert hat, gilt auch für zukünftige Bestellungen als einverstanden.

ANGEBOTE
Angebote und Offerten sind verbindlich, unwiderruflich und 1 Monat gültig.
Sie müssen vollständig sein und alle erforderlichen Spezifikationen und Dokumente enthalten.
Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Muster, trägt der Lieferant.

VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme der VDP Group zustande.
Die Auftragsbestätigung gilt als korrekt, wenn der Lieferant nicht innerhalb von 1 Arbeitstag schriftlich widerspricht.
Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der VDP Group bestätigt werden.
Wenn eine Änderung Preis oder Lieferzeit beeinflusst, muss der Lieferant die VDP Group informieren. Werden die Auswirkungen als unzumutbar angesehen, beraten die Parteien. Bei Nichteinigung kann die VDP Group den Vertrag sofort kündigen.

PREISE
Alle Preise sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

LIEFERUNGEN
Lieferung erfolgt gemäß Delivery Duty Paid (DDP) unter Incoterms 2020.
Das Risiko bleibt beim Lieferanten bis zum Entladen und der Annahme durch die VDP Group.
Sofern nicht anders vereinbart, muss der Lieferant die Waren bis zur Lieferung versichern.
Teillieferungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

PRODUKTUNTERLAGEN
Die Lieferung ist erst vollständig, wenn alle Produkte und erforderlichen Unterlagen eingegangen sind.
Lieferanten müssen FSI-Standards erfüllen, sofern nicht anders vereinbart, und in Entwicklungsländern 100% Fair-Trade- oder gleichwertig zertifiziert sein. Produkte müssen garantiert frei von Kinderarbeit sein.
Auf Anfrage muss der Lieferant Informationen zu Produktionsbedingungen bereitstellen.
Wenn Waren bei Lieferung nicht geprüft werden können, wird dies im Transportdokument vermerkt.
Verspätete Lieferung muss sofort gemeldet werden. Dies entbindet den Lieferanten nicht von seinen Pflichten.
Bei Verzögerung gerät der Lieferant automatisch in Verzug. Die VDP Group kann eine Vertragsstrafe von 1% des gesamten Auftragswertes pro Tag erheben.

VERPACKUNG
Produkte müssen ordnungsgemäß gemäß gesetzlichen und umweltrechtlichen Anforderungen verpackt sein.
Der Lieferant haftet für Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung.
Nicht konforme Lieferungen können verweigert oder auf Kosten des Lieferanten zurückgesandt werden.
Mängel, die innerhalb von 2 Tagen festgestellt werden, müssen sofort gemeldet werden.
Der Lieferant muss fehlerhafte Waren umgehend ersetzen und alle Kosten tragen.
Erfolgt die Ersatzlieferung nicht rechtzeitig, kann die VDP Group einen Drittanbieter auf Kosten des Lieferanten beauftragen.

GARANTIEN
Der Lieferant garantiert, dass die Produkte den Spezifikationen entsprechen oder für den von der VDP Group angegebenen Zweck geeignet sind.
Produkte müssen den niederländischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

ZAHLUNG
Rechnungen werden innerhalb von 45 Tagen bezahlt, sofern nicht anders vereinbart.
Die VDP Group darf Forderungen verrechnen.

VERTRAULICHKEIT UND ÖFFENTLICHKEIT
Parteien teilen relevante Informationen, sofern diese keinen juristischen oder finanziellen Schaden verursachen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur offengelegt werden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Bei Verstößen fällt eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR pro Fall und 2.500 EUR pro Tag an.
Der Lieferant darf ohne Zustimmung nicht direkt an Kunden der VDP Group verkaufen.

HÖHERE GEWALT
Umstände außerhalb der Kontrolle der VDP Group, einschließlich internationaler Epidemien, gelten als höhere Gewalt.
Die VDP Group haftet nicht für daraus entstehende Schäden und kann den Vertrag aussetzen oder kündigen.

ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

STREITIGKEITEN
Es gilt niederländisches Recht.
Streitigkeiten werden zunächst im gegenseitigen Einvernehmen behandelt; ist dies nicht möglich, ist das Gericht in Den Haag zuständig.

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